Anwaltskanzlei

Prantl | von Musil

Die Anwaltssozietät steht seit ihrer Gründung im Jahr 2002 für umfassende Rechtsberatung und die kompetente Vertretung von Mandanten vor allen italienischen Gerichten.

Zu den Klienten zählen sowohl in- und ausländische Unternehmen als auch Privatpersonen. Sie werden in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitfällen, Mediationsverfahren sowie bei der Abwicklung von Erbschaften begleitet. Jeder Partner setzt individuelle fachliche Schwerpunkte, wodurch eine ganzheitliche und fachübergreifende Beratung gewährleistet ist.

Ziel der Kanzlei ist eine kompetente Rechtsberatung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Rechtsgebiete und Schwerpunkte

Kompetenz in zentralen Bereichen des Rechts

Unsere Kanzlei konzentriert sich auf ausgewählte Fachgebiete, in denen wir langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen einbringen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsrechtsberatern sowie mit anerkannten Gerichtsgutachtern stellen wir sicher, dass die Interessen unserer Mandanten umfassend und wirkungsvoll vertreten werden.

Durch jahrelange Tätigkeit für Privatpersonen, Gewerkschaften, Verbände und Unternehmen hat sich die Kanzlei Prantl | von Musil einen exzellenten Ruf als führende Arbeitsrechtskanzlei in Südtirol erarbeitet. Vor dem Hintergrund der komplexen italienischen Arbeitsrechtsgesetzgebung ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nahezu unmöglich geworden, die jeweiligen Rechte und Pflichten fehlerfrei umzusetzen bzw. geltend zu machen. Neben möglichen Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreut unsere Kanzlei ihre Klienten auch in Verfahren gegen die öffentliche Verwaltung und hier insbesondere gegenüber der staatlichen Rentenversicherungsanstalt (NISF/INPS) und dem Arbeitsinspektorat der Autonomen Provinz Bozen. Da gemäß italienischer Rechtsordnung bereits leichte Formfehler die Nichtigkeit einer betrieblichen Entscheidung zur Folge haben können, ist eine diesbezügliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich geworden.
  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen;
  • kollektivvertragliche Einstufung und Entlohnung;
  • betriebsinterne Disziplinarverfahren;
  • Ausarbeitung von Kündigungsschreiben;
  • Anfechtung von Entlassungen;
  • betriebliche Umstrukturierungen verbunden mit kollektiven Entlassungen;

Wir unterstützen unsere Kunden beim Aufbau eines effizienten Mahnwesens, welches durch vorgegebene Schritte die Gefahr eines Forderungsausfalles minimieren soll.

Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte werden von unserer Kanzlei Erhebungen bzgl. der finanziellen Situation des Schuldners und eventuell pfändbarer Güter durchgeführt.

Durch standardisierte, vorab mit den Klienten abgestimmte Abläufe (Mahnschreiben, Zahlungsbefehl, Exekution) können die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens vorab abgeschätzt und vereinbart werden.

Wir betreuen unsere Kunden ausführlich in allen Haftungs- und Schadenersatzfällen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Gutachtern aus dem technischen und medizinischen Bereich ist es möglich, Ansprüche unserer Kunden zu prüfen und gerichtlich einzufordern.

Wir betreuen unsere Mandanten auf dem gesamten Staatsgebiet unter anderem im Bereich Kfz-Haftpflicht, Freizeit- und Arbeitsunfälle, Haftung der Eltern und Erziehungsberechtigten von Minderjährigen, bei Arzthaftungsfälle und im Bereich Produkthaftung.

Insbesondere bei Personenschäden kann durch eine kompetente Verhandlungsführung bereits im außergerichtlichen Bereich eine Einigung mit involvierten Versicherungsinstituten erreicht und derart langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden.

Durch eine fundierte Analyse der übertragenen Rechtsfälle werden dem Kunden - aber auch der Gegenseite - die rechtliche Regelung bestimmter Sachverhalte (z.B. Erbteilungen, Scheidungen usw.) ausführlich dargelegt und die – nicht nur finanziellen - Belastungen eines strittigen Verfahrens dargelegt.

Da vermögensrechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der Familie meist eine jahrzehntelange Vorgeschichte beinhalten, ist es unserer Kanzlei ein Anliegen, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien anzustreben. Hierzu steht mit RA Dr. Christoph von Musil ein ausgebildeter Mediator für Sie bereit.

Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Erbberechtigten bereits im Vorfeld zu vermeiden, beraten wir unsere Klienten ausführlich bei der Abfassung von Testamenten bzw. bei der Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten.

Wir beraten unsere Kunden bei allen Fragen, welche sich bei Erwerb und Verwaltung von Immobilen ergeben können.

Dieser Bereich umfasst u.a. die Ausarbeitung und Prüfung von Vor- und Kaufverträgen, Beistand bei Teilungs- und Besitzschutzverfahren, Ausarbeitung von Mietverträgen, oder aber auch den Beistand bei Kondominiumsversammlungen.

Bei säumigen Mietern betreuen wir unsere Mandanten bei gerichtlichen Räumungsverfahren und der folgenden Durchsetzung der Zwangsräumung der vermieteten Liegenschaften. Ebenso erstreckt sich unsere Tätigkeit auf die Geltendmachung von Baumängeln im Zuge von Neubau und Sanierung bestehender Bausubstanz. In diesen Fällen wird durch Einleitung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens eine zeitnahe Klärung etwaiger Schuldfragen angestrebt, um somit eine einvernehmliche Lösung der Streitfälle im Schlichtungswege zu ermöglichen.

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen, welche sich bei der Führung von landwirtschaftlichen Betrieben ergeben können.

Wir betreuen unsere Mandanten bei der Geltendmachung der erfolgten Ersitzung von Grundstücken, sowie bei der Durchsetzung von gewohnheitsmäßig erworbenen Durchgangs- und Durchfahrtsrechten; dies unter besonderer Berücksichtigung der abweichenden gesetzlichen Fristen bei der Ersitzung von kleinbäuerlichem Eigentum (15 Jahre).

Insbesondere erstellen wir individuelle Pachtverträge, welche auf die Bedürfnisse der Kunden (kurzzeitige Pachtverträge, Pachtzins etc.) zugeschnitten sind.

Gerne beraten wir sie auch bei Fragen im Zusammenhang mit dem Höfegesetz (Landesgesetz vom 28. November 2001, Nr. 17), insbesondere bezgl. Errichtung und Übertragung geschlossener Höfe.

Wir betreuen Sie in allen Bereichen des italienischen Strafrechtes. Aufgrund der spezifischen Erfahrung im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber, welche in Folge von Arbeitsunfällen und diesbezüglichen Verstößen gegen die geltenden Arbeitssicherheitsgesetze gerichtlich belangt werden.

Unsere Rechtsanwälte verfügen zudem über jahrelange Erfahrung in der Verteidigung von Minderjährigen vor dem Jugendgericht Bozen. Neben rein rechtlichen Aspekten steht bei der Verteidigung von Jugendlichen auch die Wiedergutmachung eines eventuell verursachten Schadens bzw. die Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialdiensten im Mittelpunkt. Dadurch soll versucht werden, dass Strafverfahren ohne eine formelle Verurteilung zu beenden, oder aber das Verfahren mit geringen Auflagen einstellen zu lassen und somit in den meisten Fällen eine Jugendstrafe zu vermeiden.

Team

Engagierte Rechtsanwälte für Ihre Anliegen

Hinter unserer Kanzlei stehen die zwei Partner RA Dr. Markus Prantl und RA Dr. Christoph von Musil sowie ein erfahrenes Team von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mandanten persönlich und kompetent betreuen. Jeder Partner verfügt über individuelle Schwerpunkte, sodass wir gemeinsam ein breites Spektrum an rechtlichen Fragestellungen abdecken können.

  • 001

    RA Dr. Markus Prantl

    Arbeitsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht

    • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (1988-1994)
    • Anwaltspraktikum in Bozen
    • 2003 Gründungspartner der Prantl | von Musil
    • Seit 2002 eingetragen in die Anwaltskammer Bozen
    • Zugelassen an allen Landesgerichten u. Oberlandesgerichten Italiens
  • 002

    RA Dr. Christoph von Musil

    Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Agrarrecht Bankrecht und allgemeines Zivilrecht

    • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bologna (1993-1998)
    • Seit 1998 Anwaltspraktikum in Bozen
    • 2003 Gründungspartner der Prantl | von Musil
    • Ausbildung zum Mediator im Jahr 2011
    • Eingetragen in die Anwaltskammer Bozen
    • Zugelassen an allen Landesgerichten u. Oberlandesgerichten Italiens
  • 003

    RA Dr. Felix von Wohlgemuth

    Arbeitsrecht, Verkehrs- und Schadenersatzrecht, Erbrecht und allgemeines Zivilrecht

    • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (2000-2005)
    • Anwaltspraktikum in Bozen
    • Seit 2010 eingetragen in die Anwaltskammer Bozen
    • Zugelassen an allen Landesgerichten und Oberlandesgerichten Italiens
  • 004

    RA Dr. Fabiola Candita

    Strafrecht, Arbeitsrecht, allgemeines Zivilrecht

    • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität “Aldo Moro” Bari (2007 - 2012)
    • Seit 2013 Anwaltspraktikum in Bozen
    • Seit 2016 eingetragen in die Anwaltskammer Bozen
    • Zugelassen an allen Landesgerichten u. Oberlandesgerichten Italiens

Lage & Anfahrt

Büros in Bozen und in Lana

Besprechungstermine können sowohl am Hauptsitz in Bozen als auch in der Außenstelle der Sozietät in Lana vereinbart werden. Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Hauptsitz Bozen

Duca d'Aosta Allee 74, 39100 Bozen

Parkmöglichkeiten:

Tiefgarage Gerichtsplatz (gebührenpflichtig)
Tiefgarage ACI (gebührenpflichtig)

Öffentlicher Nahverkehr:

Stadtbusse Linie 2, Linie 3, Linie 4, Linie 7/A, Linie 7/B, Linie 8, Linie 9, Linie 110 und Linie 111

Außenstelle Lana

Am Gries 1/B, 39011 Lana

Parkmöglichkeiten:

Tiefgarage Hofmannareal (gebührenpflichtig)
Gesundheitssprengel (gebührenpflichtig)

Kontakt

Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Rechtsanwälten. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen und erarbeiten gemeinsam individuelle Lösungen.

Öffnungszeiten

Unsere Kanzlei in Bozen ist geöffnet:

Mo bis Fr
09:00–12:00 Uhr
15:00–18:00 Uhr

Bitte um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Besprechungen sind nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Telefonische Erreichbarkeit

Mo bis Fr
09:00 – 12:00 Uhr

Mo Di und Do
15:00 – 18:00 Uhr